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   VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13   

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VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13 (https://dejure.org/2016,15483)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.04.2016 - 4 K 262/13 (https://dejure.org/2016,15483)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. April 2016 - 4 K 262/13 (https://dejure.org/2016,15483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zum Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten und die Löschung dieser Daten gegenüber Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Verwaltungshandeln (Auskunft, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Zusicherung); Informationsfreiheitsrecht; Verbraucherinformationsrecht - Rote Hilfe e. V. (abgekürzt RH); Antifaschistische Initiative Heidelberg (abgekürzt AIHD); Auskunftsanspruch; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heidelberg - Klage eines Mitglieds der Organisationen Rote Hilfe e.V. und Antifaschistische Initiative Heidelberg gegen das Landesamt für Verfassungsschutz abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Um die Überschreitung der Linie feststellen zu können, von der an verfassungsfeindliche Betätigungen zu einer Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung werden, der nicht mehr mit politischen Mitteln, sondern nunmehr mit juristischen Mitteln begegnet werden kann, muss dieses Vorfeld notwendig beobachtet werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275, juris Rn. 24).

    Zur Annahme eines Verdachts kann aber die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte führen, wenn auch jeder für sich genommen einen solchen Verdacht noch nicht zu begründen vermag (BVerwG, Urteil v. 21.07.2010, aaO, juris Rn. 30).

    Kein Bestandteil des Merkmals "Bestrebung" ist ausweislich des Wortlauts der Norm ein aktiv kämpferisches Verhalten (BVerwG, U. v. 21.07.2010, aaO, juris Rn 59).

    Die bloße Übereinstimmung oder Sympathie mit den Zielen einer verfassungsfeindlichen Organisation reicht ebenso wie die wissenschaftliche Beschäftigung mit einer extremistischen Theorie nicht aus (BVerwG, U. v. 21.07.2010, aaO, juris Rn. 60).

    Lassen sich Bestrebungen zur Beseitigung der Grundordnung aus Meinungsäußerungen ableiten, dürfen deshalb Maßnahmen zur Verteidigung dieser Grundordnung ergriffen werden (BVerwG, U. v. 21.07.2010, aaO, juris Rn. 61).

    Dies erfordert die Beobachtung der Organisation insgesamt, nicht nur der einzelnen Gruppierungen (so BVerwG, Urteil v. 21.07.2010, aaO, juris Rn. 45 zu der entsprechenden Frage bei der Partei "Die Linke", ob diese Partei insgesamt beobachtet werden darf, wenn verfassungsfeindliche Bestrebungen nur einzelner Gruppierungen innerhalb der Partei vorliegen).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Gleiches gilt für den Fall, dass ein Bürger eine Wiederholung bzw. Fortsetzung eines ihm gegenüber bereits erfolgten rechtswidrigen Verhaltens der Behörde begehrt (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153; Urteil vom 14.02.1990 - 6 C 54.88 - NVwZ-RR 1990, 430; Beschluss vom 11.06.1986 - 8 B 16.86 - NVwZ 1986, 758; Urteil vom 10.12.1969 - 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.09.2011 - 2 S 1202/10 - BWGZ 2011, 1078; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.07.2006 - 4 M 293/06 - juris sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.05.1993 - 2 L 260/92 - juris).

    Dem steht zum einen entgegen, dass der Verwaltungsübung - im Gegensatz zu Gesetz, Rechtsverordnung und Satzung - die Qualität als objektives Recht fehlt; zum anderen würde der verfassungsrechtlich gesicherte Vorrang des Gesetzes, der die Vorrangigkeit des Gesetzes vor jeder staatlichen Willensäußerung niederen Ranges zum Inhalt hat, unzulässigerweise unterlaufen, wenn einer rechtswidrigen Verwaltungsübung im Wege ihrer ständigen Anwendung verbindliche Wirkung beigelegt würde (BVerwG, Urteil vom 10.12.1969, aaO).

    Dies würde zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Aushöhlung des in Art. 20 Abs. 3 GG enthaltenen Grundsatzes führen, wonach die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 10.12.1969, aaO).

    Gebietet die Rechtslage die erstrebte Behandlung nicht bzw. schließt sie sie sogar aus, so ist der Gleichheitssatz auch dann nicht verletzt, wenn eine Behandlung entgegen der objektiven Rechtslage in anderen (gleichgelagerten) Fällen gewährt worden ist (BVerwG, Urteil vom 10.12.1969, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06

    Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Soweit sich der Kläger auf die Ausführungen im Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 13.03.2007 (4 S 1805/06 - NvWZ-RR 2008, 149) berufe, in dem über seinen Antrag auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg entschieden worden sei, habe dieses Urteil keine Präjudizwirkung.

    Darüber hinaus hat der Kläger auch keinen Anspruch auf Löschung der personenbezogenen Daten, die das Landesamt im Rahmen des Einstellungsverfahrens des Klägers in den öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg mitgeteilt hat und die Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens waren, das mit Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 13.03.2007 (4 S 1805/06 - NvWZ-RR 2008, 149) rechtskräftig zugunsten des Klägers abgeschlossen worden ist.

    Unerheblich ist der sinngemäße Einwand des Klägers, der VGH Baden-Württemberg habe ihm in seinem Urteil vom 13.03.2007 (aaO), in dem über seine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg entschieden worden ist, geglaubt, dass er Gewalt gegen Menschen und Sachen immer deutlich verurteilt und abgelehnt habe.

    Zu Unrecht meint der Kläger, seine politischen Aktivitäten für die beiden Organisationen RH und AIHD dürften vom Verfassungsschutz schon deshalb nicht beobachtet werden, weil er nach dem rechtskräftigen Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 13.03.2007 (aaO) die Gewähr der Verfassungstreue biete und deshalb in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg übernommen worden sei.

  • VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08

    Überwachung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Auch etwa die Forderung nach Abschaffung der Geheimdienste in der vorhandenen Form genügt für eine Einschätzung als verfassungsfeindlich von vornherein nicht (vgl. etwa VG Köln, Urteil v. 20.01.2011 - 20 K 2331/08 - juris Rn. 124).

    Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Beschreibung der RH und ihrer Zielsetzungen genügt für die Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht, dass sie die sogenannten "Berufsverbote" durch publizistische Äußerungen bekämpft und die Abschaffung der "Gesinnungsparagraphen" § 129 a StGB bzw. § 129 b StGB fordert (vgl. etwa auch VG Köln, Urteil vom 20.01.2011 - 20 K 2331/08 - juris Rn. 166 bis 168, 186, 187).

    Fälle, in denen eine Person bzw. eine Personengruppe aus höchster Gewissensnot im Einzelfall zum Mittel einer Besetzung oder Blockade greift - man denke an die Blockadeaktionen in Mutlangen zur Verhinderung der Stationierung von Mittelstreckenraketen -, rechtfertigen nicht die Beobachtung durch den Verfassungsschutz (vgl. auch VG Köln, Urteil v. 20.01.2011, aaO, juris Rn. 225).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Sie erfordert daher eine weitgehende Geheimhaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1990 - 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375, juris Rn. 16, 18 und 20; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07 - BVerfGE 133, 277, juris Rn. 210, 212).

    Dies bedeutet gesetzestechnisch, dass der Antragsteller zwar einen Auskunftsanspruch hat, ihm die Auskunft aber wegen überragender Gemeinwohlinteressen nicht erteilt wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.1990 - 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375).

    Besteht ein Geheimhaltungsbedürfnis, reicht die Pflicht zur Begründung einer Auskunftsverweigerung nicht so weit, dass die Begründung Rückschlüsse auf die geheim zu haltenden Umstände eröffnen darf (BVerwG, Urteil vom 20.02.1990, aaO, juris Rn. 34).

  • VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 246/11

    Löschung von Daten; Datenschutz; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Deshalb ist ein Klageantrag grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der richterlichen Entscheidungsbefugnis (§ 88 VwGO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 121 VwGO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (Eyermann, VwGO, 14. Auflage, § 82 Rn. 10; vgl. für den Fall eines unbestimmten Antrag auf Löschung von Daten des Verfassungsschutzes VG Göttingen, Urteil vom 06.11.2013 - 1 A 246/11 - juris Rn. 33, 34).

    Dies gilt auch für das Gericht, das keine Möglichkeit hat, dem Kläger in der mündlichen Verhandlung einen ausreichend bestimmten Antrag nahezulegen (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 06.11.2013, aaO, juris Rn. 34).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Wie das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Ehrenschutzdelikte zum Schutz staatlicher Institutionen festgestellt hat, bezieht die Meinungsfreiheit aus dem besonderen Schutzbedürfnis der "Machtkritik" nach wie vor ihre Bedeutung und ihr besonders hoch zu veranschlagendes Gewicht (BVerfG, Beschluss v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476, u.a. - BVerfGE 93, 266, 293).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Danach ist Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen ebenso erlaubt wie die Äußerung der Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu ändern (BVerfG, Beschluss v. 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 zur Zeitschrift "Junge Freiheit").
  • BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Allerdings kann sich aus einer ständig gegen die verfassungsmäßigen Grundprinzipien gerichteten und der Partei bzw. Organisation zurechenbaren Polemik eine verfassungsfeindliche Zielsetzung ergeben (BVerwG, Urteile vom 18.05.2001 - 2 WD 42.00, 2 WD 43.00 - BVerwGE 114, 258, juris Rn 60 und vom 28.11.1980 - 2 C 27.78 - BVerwGE 61, 194, juris Rn. 52).
  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2016 - 4 K 262/13
    Den Äußerungen bzw. Verlautbarungen der AIHD lässt sich vor dem Hintergrund ihrer Aggressivität auch die grundsätzliche Ablehnung der demokratischen Staatsform entnehmen (vgl. dazu auch: BVerwG, Urt. v. 19.12.2012 - 6 A 6.11 - NVwZ 2013, 870, juris Rn. 33-35).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 11 S 1389/15

    Ausweisung wegen Unterstützung der terroristischen PKK

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

  • BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86

    Anschlussgebühren - Wasserversorgung - Gleichheitssatz

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1202/10

    Abwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Gleichbehandlungsgebot

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2006 - 4 M 293/06

    Vertrauensschutz aus einem Aufhebungsbescheid

  • VG Kassel, 01.03.2012 - 1 K 234/11

    Löschung personenbezogener Daten

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 260/92

    Zweitwohung; Zweitwohungssteuer; Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz

  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Indem der Beklagte mit seinem Posting 13), welches ein herausgenommenes Zitat aus dem vom Beklagten ansonsten vollständig wiedergegebenen Posting 6) darstellt und in diesem Zusammenhang zu beleuchten ist, dem Staat die Daseinsberechtigung abspricht und diesen als Unterdrückungsinstrument (vgl. zur Verwendung des Begriffs durch Linksextremisten VG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2016 - 4 K 262/13 -, juris Rn. 100) bezeichnet und im Posting 14) die Voraussetzungen für aktiven Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG letztlich bejaht, beteiligt er sich durch die Veröffentlichung dieser Äußerungen selbst an Aktivitäten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.

    Extremisten jedweder couleur verwenden diesen Begriff dazu, den Staat zu delegitimieren bzw. das Rechtssystem zu diskreditieren (vgl. auch hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2016 - 4 K 262/13 -, juris Rn. 100).

  • VG Bremen, 18.09.2020 - 2 K 236/18

    Rechtmäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die den Kläger

    Zur Begründung der gewaltbefürwortenden Einstellung des Klägers führt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 20.04.2016 (4 K 262/13) aus:.

    Diese Ausführungen machen deutlich, dass die RH gewalttätige Angriffe gegen Polizeibeamte - hier in Form eines Flaschenwurfs - und damit gewalttätige Angriffe gegen die Repräsentanten des Staates als zulässige bzw. legitime Form der politischen Auseinandersetzung ansieht." (VG Karlsruhe, Urt. v. 20.04.2016 - 4 K 262/13 -, juris Rn. 106ff.).

  • OVG Bremen, 23.01.2018 - 1 B 238/17

    Anforderungen an die Begründung von Werturteilen im Verfassungsschutzbericht -

    Bei der Beurteilung dieser Frage wird auch der Umstand von Bedeutung sein, dass der Antragsteller die finanzielle Unterstützung linksextremer Straftäter verweigert, wenn diese etwa im Rahmen eines Täter-Opfer- Ausgleichs Reue zeigen oder sich im Rahmen des Strafverfahrens von "politischer" Gewalt distanzieren (vgl. Die Rote Hilfe, Ausgabe 3/2011, S. 7 und Ausgabe 3/2012, S. 7 sowie instruktiv VG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2016 - 4 K 262/13 -, Rn. 106 ff., juris).
  • VG Berlin, 29.10.2019 - 1 L 247.19
    Er zielt auf die Beeinträchtigung von Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 2 BVerfSchG (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 20. April 2016 - 4 K 262/13, juris Rn. 91 ff.).
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